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Antrag einfache Melderegisterauskunft

Hinweise zu diesem Service

Auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes werden über jede(n)

Einwohner/in eine Reihe von Daten im Melderegister der Kommune gespeichert. Welche Daten gespeichert werden dürfen, regelt das Gesetz.

Ebenso ist festgelegt, wer in welchem Umfang Auskünfte aus dem Melderegister erhalten darf.
Im Gegensatz zum Auskunftsrecht öffentlicher Stellen (etwa Polizei in Strafverfolgungsverfahren) sind die Auskünfte an Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä. strengen gesetzlichen Regeln unterworfen.

Unterschieden werden zwischen:

1. Einfache Melderegisterauskünfte § 44 BMG

Das sind Auskünfte über:
  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad und
  • Anschriften

2. Erweitere Melderegisterauskünfte § 45 BMG

Das sind Auskünfte über:
  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
  • Staatsangehörigkeit
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzliche Vertreter sowie
  • Sterbetag und -ort

Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft bedarf es zusätzlich (Ziffer 2) der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Ein berechtigtes Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeler Natur sein.

Der Melderegisteranfrage sind möglichst genaue Angaben zu der gesuchten Person beizufügen, um deren Identität eindeutig festzustellen.
Die Auskunft wird Ihnen auf dem Postweg übersandt.

Kosten:

  • 11,00 EUR für einfache Melderegisterauskünfte
  • 15,00 EUR für erweiterte Melderegisterauskünfte

Nach dem Einreichen des Antrags werden Sie automatisch an die Online-Bezahlseite der Stadt Netphen weitergeleitet.

Nutzung der eID

 

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