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Antrag auf Ausstellen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis

Hinweise zu diesem Service

Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler und Kulturgüter dauerhaft erhalten bleiben. Die rechtliche Definition und die Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalschutzgesetz NRW festgelegt.

Alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal müssen gemäß § 9 DSchG vor Beginn der Arbeiten genehmigt werden. Dies gilt auch für Anlagen in der näheren Umgebung eines Denkmals oder in Denkmalbereichen.

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