Anmeldung Senior/in zur Taschengeldbörse Netphen
Bitte lesen Sie sich die Rahmenbedingungen zur Taschengelbörse aufmerksam durch!
Die Taschengeldbörse Netphen richtet sich an Schüler und Senioren im Stadtgebiet Netphen. Die Tätigkeiten umfassen einfache, ungefährliche und unregelmäßige Arbeiten, die die tägliche Arbeitszeit von zwei Stunden nicht überschreiten.
Sowohl Schüler als auch Senioren müssen sich für die Taschengeldbörse anmelden. Ein Anspruch auf eine Tätigkeit/Unterstützung besteht dadurch aber nicht.
Das Seniorenbüro agiert als reine Koordinierungsstelle zur Kontaktaufnahme zwischen Schüler und Senior. Zuverlässigkeit und ein respektvoller Umgang miteinander werden aus Gründen des Anstandes bei der Anmeldung vorausgesetzt, können aber nicht garantiert werden.
Schüler
Als Schüler der Taschengeldbörse gelten alle im Stadtgebiet Netphen wohnhaften Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren. Minderjährige Schüler benötigen die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten im Anmeldeformular.
Senioren
Als Senioren der Taschengeldbörse gelten alle im Stadtgebiet Netphen wohnhaften älteren Menschen mit Unterstützungsbedarf, unabhängig von ihrem Alter.
Das Taschengeld
Das empfohlene Taschengeld beträgt mindestens 7,00 € pro Stunde. Die genaue Höhe wird, abhängig von der Tätigkeit, zwischen Schülern und Senioren eigenständig vereinbart.
Versicherungsschutz
Ein Versicherungsschutz über die Stadt Netphen besteht nicht. In der Regel sind minderjährige Schüler über die privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie die entsprechende Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten mitversichert. Es empfiehlt sich, dies vor Aufnahme der Tätigkeit abzuklären.
Sollte es im Rahmen der Tätigkeit zu Verletzungen, Beschädigungen oder kriminellen Handlungen (z. B. Diebstahl, Körperverletzung) kommen ist das entsprechende Verfahren auf privatrechtlicher Basis zwischen Schüler (Erziehungsberechtigten) und Senioren selbst zu klären; die Stadt Netphen übernimmt hier keinerlei Haftung.
Sozialversicherungspflicht und Mini-Job
Gelegentlich ausgeübte Tätigkeiten begründen kein Beschäftigungsverhältnis und sind somit sozialversicherungsfrei.
Werden die Tätigkeiten regelmäßig ausgeübt muss eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erfolgen. Weitere Informationen zum Verfahren des Minijobs erhalten Sie unter 0355 29 02 70 799 oder unter minijob@minijob-zentrale.de
Sicherheit und Jugendarbeitsschutzgesetz
Bei allen Tätigkeiten muss es sich im Rahmen der Taschengeldbörse um ausschließlich geringfügige Hilfeleistungen, welche gelegentlich aus Gefälligkeit erbracht werden handeln (§1 Abs. 2 Nr. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz).
Die Tätigkeiten sind dem Alter, den Fertigkeiten sowie den körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Schülers entsprechend angemessen zu wählen (Verweis auf § 22 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz). Es empfiehlt sich hier ggf. eine Absprache mit den Erziehungsberechtigten und/oder den Schülern.
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden vom Seniorenbüro lediglich zur Durchführung der Vermittlung erhoben. Zwecks der Kontaktaufnahme werden Name und Telefonnummer durch das Seniorenbüro an den Gegenüber schriftlich kommuniziert. Nach erfolgreicher Kontaktvermittlung werden Ihre Daten nach einem Jahr gelöscht.